Unsere Leistungsbereiche 

Absturzsicherung durch ZITRAS

Wir sind professionelle Industriekletterer, die sich an jedem Arbeitstag sehr akribisch um die eigene Absturzsicherung kümmern. Auch Feuerwehrleute, Bergretter und die meisten Hobby-Kletterer haben Fachkenntnisse zur Eigen- und Absturzsicherung. Viele Absturzsicherungen dienen jedoch dem Schutz der Bevölkerung, aber werden von Laien oft überhaupt nicht wahrgenommen. Dabei gelten gesetzliche Vorschriften zur Absturzsicherung ab einer möglichen Fallhöhe von nur 1 m!

In Landesbauordnungen wird bspw. auch beschrieben, wie hoch die Geländer von Balkonen mindestens sein müssen. Selbst Treppengeländer müssen laut DIN 18065 gleich mehrere Vorgaben zur Absturzsicherung erfüllen.

Grundsätzlich werden Absturzsicherungen unterschieden in:

  • Primäre Absturzsicherungen, die einen Absturz verhindern wie bspw. Schutzgeländer
  • Sekundäre Absturzsicherungen, die die Folgen eines Absturzes mindern wie bspw. Personenauffangnetze

Bewertung der Absturzgefährdung

Wenn bei einem Objekt möglicherweise der Bedarf an Absturzsicherungen besteht, muss zunächst die Absturzgefährdung geklärt werden. Dies geschieht auf Basis von vorgeschriebenen Kriterien. Besonders zu beachten sind:

  • Die Höhe zwischen Absturzkante und der tiefer liegenden Fläche.
  • Der Neigungswinkel des Bereiches vor der Absturzkante und mögliche Rutschhemmungen wie bspw. bei Steildächern.
  • Die Beschaffenheit der tiefer liegenden Fläche.
  • Bei Tätigkeiten an der Absturzkante muss die Art, die Dauer und die körperliche Belastung der Tätigkeit in die Betrachtung mit einbezogen werden.
  • Die Umgebungsbedingungen an der Absturzkante wie bspw. die Sichtverhältnisse, gleichgewichtsbeeinflussende Faktoren und die Witterungseinflüsse sind ebenfalls relevant.
  • Wenn das Hineinfallen in einen festen bzw. körnigen oder flüssigen Stoff droht, in welchem man auch Versinken kann, muss unabhängig von der möglichen Fallhöhe immer eine Absturzsicherung angebracht werden.

Primäre Absturzsicherung

Es ist die Aufgabe von primären Absturzsicherungen, Abstürze zwangsläufig zu verhindern, ohne auf das bewusste Mitwirken der gefährdeten Person(en) angewiesen zu sein. Brüstungen, feste Absperrungen, Abdeckungen und vergleichbare technische Einrichtungen können solche, zwangsläufig wirksame Schutzmaßnahmen sein.

ZITRAS ist mit dem gesamten Themenkomplex rundum "Absturzsicherung" bestens vertraut und wir können dank seilgestützter Zugangstechniken kostengünstige Dienste leisten. Bei Fragen und vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und natürlich können Sie uns auch hier kontaktieren.