Seitenschutz und Randsicherung bei Bau-, Höhen- und Dacharbeiten

Seitenschutz und Randsicherung gehören zum sogenannten Kollektivschutz und haben stets Vorrang vor der individuellen Sicherung durch Haltegurte oder andere Höhensicherungsgeräte. Sie verhindern wirksam Stürze aus großer Höhe. Angesichts der Schwere der Verletzungen, die solche Stürze oft mit sich bringen, sind die Kosten für Seitenschutznetze oder Randsicherungen durch Schutzgeländer mehr als gerechtfertigt. Insbesondere bei Dacharbeiten und der Dachsanierung dürfen Seitenschutz und Randsicherung nicht fehlen. Zur Absicherung von Baustellen bewährt, haben sich die in der BGI 801 festgehaltenen Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaften.

Was ist unter Seitenschutz und Randsicherung zu verstehen?

Der Seitenschutz dient im Sinne der Berufsgenossenschaften der Sicherung gegen Absturz von Personen. Es gibt ihn sowohl in einer offenen als auch einer geschlossenen Variante. Der offene Seitenschutz hat grundsätzlich aus drei Elementen zu bestehen:

  • Geländerholm
  • Zwischenholm
  • Bordbrett

Dieser offene Seitenschutz wird zum Schutzgeländer, wenn zudem ein Handlauf, eine Knieleiste sowie eine Fußleiste hinzukommen.

Der geschlossene Seitenschutz kann durch die folgenden Formen gebildet werden:

  • Schutzgitterelemente
  • Geschlossene Bohlwände
  • Dreiteiliger (offener) Seitenschutz plus Seitenschutznetz

Der Begriff Randsicherung bezieht sich auf Einrichtungen, die den Absturz von Menschen an Decken- und Dachkanten von Flächen mit einem Neigungswinkel von bis zu 20 Grad verhindern. Für die Sicherung von Personen auf Flächen mit einer Neigung zwischen 20 und 60 Grad sind laut BGI 807 Dachschutzwände erforderlich. Sowohl der Seitenschutz als auch die Randsicherung sind an dafür geeigneten Pfosten (Seitenschutzpfosten bzw. Randsicherungspfosten) zu befestigen.

Seitenschutz und Randsicherung können sowohl aus Holz als auch aus Stahl oder Aluminium bestehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die verwendeten Materialien den jeweiligen Güteanforderungen entsprechen. Bauteile aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 ("Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz") entsprechen. Für Stahlrohre gilt die DIN EN 1281-2, die Festigkeitseigenschaften für Aluminiumrohre haben der DIN 1746-1 zu folgen.

Welche baulichen Maßnahmen benötigen Seitenschutz und Randsicherung?

Sofern es sich um die Sicherung vor Abstürzen von horizontalen Flächen (bis 20 Grad) handelt, gelten in Deutschland die folgenden Richtlinien:

  • Unabhängig von der Absturzhöhe sind Seitenschutz und Randsicherung immer anzubringen bei
    1. Stellen, die über oder an Wasser bzw. Stoffen liegen, in den man versinken kann.
    2. An Öffnungen und Vertiefungen in Böden
    3. An Öffnungen und Vertiefungen in Decken und Dächern
  • Beträgt die Absturzhöhe mehr als 1,0 Meter werden Seitenschutz und Randsicherung notwendig bei
    1. Wandöffnungen oder Maueröffnungen, die ins Leere führen
    2. Treppen sowie Treppenpodesten
  • Entsprechend zu schützen sind ab einer Absturzhöhe 2,0 Metern und mehr auch
    1. Laufstege
    2. Nicht begehbare Bauteile
    3. Offene Kanten wie etwa Baugruben
  • Seitenschutz und Randsicherung sind zudem bei Dacharbeiten mit einer Absturzhöhe von 3,0 Metern und mehr vorgeschrieben

Wird beim sogenannten "Mauern über Hand" eine Absturzhöhe von 5 Metern und mehr erreicht, wird ebenfalls ein Seitenschutz notwendig.

Beträgt die Neigung der Arbeitsfläche mehr als 20 Grad sind Seitenschutznetze oder Rahmen mit Geflecht anzubringen. Bei einer Neigung von 60 Grad und mehr bedarf es spezieller Dachschutzwände.

Im europäischen Ausland gelten häufig andere Vorschriften. Wir beraten Sie gerne, wo und in welchen Fällen Seitenschutz oder Randsicherungen notwendig werden. Als Spezialisten für gewerbliche Höhenarbeiten montiert ZITRAS Seitenschutz und Randsicherung gemäß DIN EN 1263 - 1 schnell, kosteneffizient und zuverlässig.