Personenauffangnetze

Personenauffangnetze, auch Auffang-, Schutz- oder Sicherheitsnetze genannt, gehören zu den sekundären Absturzsicherungen und werden horizontal unterhalb einer potentiellen Absturzkante angebracht. (Vertikal angebrachte Sicherheitsnetze heißen Seitenschutznetze.)

Der Gesetzgeber hat über das Bauordnungsrecht und die Landesbauordnungen strenge Vorschriften für solche Absturzsicherungen erlassen. Grundsätzlich gelten gesetzliche Bestimmungen zur Absturzsicherung ab einer möglichen Fallhöhe von nur einem Meter. Im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen wie Abdeckungen oder Umrandungen können Personenauffangnetze als so genannte sekundäre Absturzsicherungen einen Sturz zwar nicht verhindern, aber die Konsequenzen eines Sturzes abmildern.

Vom Gesetzgeber wird grundsätzlich gefordert, dass nach Möglichkeit auf primäre Absturzsicherungen gesetzt wird, um Abstürze vorbeugend zu verhindern. Nur wenn aus technischen Gründen die Installation von Abdeckungen, Umwehrungen oder Abgrenzungen nicht möglich ist, darf auf eine sekundäre Absturzsicherung durch Personenauffangnetze zurückgegriffen werden.

ZITRAS-Mitarbeiter sind als Industriekletterer beim Thema Absturzsicherung im ureigenen Element. Personenauffangnetze und andere Sicherungssysteme montieren wir nach Maß und auch gerne an schwer zugänglichen Stellen. Dank unserer seilunterstützten Zugangstechniken sind wir sehr schnell und flexibel im Einsatz. Unser aktueller Rekord liegt bei der Vernetzung einer Fläche von mehr als 30.000 Quadratmetern gemäß BGR 179 bzw. DIN EN 1263-1+2 und wir sind bereit für die nächste Herausforderung.

Arbeiten können wir sehr kostengünstig ausführen und wir werden gerne auch für Sie aktiv. Kontaktieren Sie uns, wir stehen mit über 30 Jahren Baustellenerfahrung für Beratung und Tätigkeiten an exponierten Orten zu Ihrer Verfügung.

Als weiteren Service können wir Personenauffangnetze auch mit einer zusätzlichen Schutzeinlage versehen. So können tieferliegende Flächen auch vor herabfallenden Kleinteilen und Stäuben geschützt werden, die bspw. bei Dachsanierungen anfallen können.

Zur Wirksamkeit von Personenauffangnetzen

Personenauffangnetze bestehen in der Regel aus Kunststoffgarn, um die nötige Elastizität zum Abfedern von Stürzen zu haben. Die Maschen dürfen nicht größer als 10 cm sein. Bei sachgemäßen Installationen, die nur von qualifizierten Personen mit aktuellen Zertifizierungen durchgeführt werden dürfen, können Personenauffangnetze auch extreme Impulse abfedern.

Am Beispiel eines Weltrekords kann dies sehr gut veranschaulicht werden. 2016 ist ein Fallschirmspringer - Luke Aikins, der Sicherheitschef und Ersatzmann des Stratosphärenspringers Felix Baumgartner - im ungebremsten Freifall aus 7,6 km Höhe mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 192 km/h planmäßig in einem Personenauffangnetz gelandet und hat dies völlig unbeschadet überstanden.

Solche Personenauffangnetze dehnen sich beim Einschlag an den Maschenschlaufen aus und federn den Impuls durch elastische Kräfte, Reibung und Luftwiderstand mit einer Halbschwingung ab. Im Gegensatz zu einem straff gespannten Trampolin wird so das Wieder-Abheben der gelandeten Person verhindert. (Auch bei der Landung von Luke Aikins gab es weder einen großen Ruck noch eine Nachschwingung.) Die abgestürzte Person kann sich dann alleine aus dem Netz befreien oder sicher geborgen werden.