Die Unterweisungspflicht nach DGUV anhand von 32 konkreten Berufen

Welche Rolle spielt die jährlich wiederkehrende Arbeitsschutzunterweisung im Rahmen der Unfallverhütung und deren Vorschriften - Alles Wissenswerte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von größter Bedeutung - sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.  Insbesondere in Berufen mit einem hohem Unfallrisiko ist es unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheitsmaßnahmen und Notfallprozeduren geschult werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt für alle Berufsgruppen eine jährliche objektspezifische Schutzunterweisungen vor, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Uns als Schulungsanbieter für sicheres Arbeiten in der Höhe fällt immer wieder auf, dass viele gar nicht wissen, wie viele Berufszweige von erhöhten Sicherheitsvorschriften betroffen sind, die über eine objekt- und einsatzspezifische Unterweisung hinausgehen. In diesem Blogbeitrag werfen wir deshalb einen Blick auf 32 Berufe, die typischerweise von einem erhöhten Unterweisungsbedarf betroffen sind, beleuchten die gesetzlichen Grundlagen und geben wertvolle Tipps für eine effektive Umsetzung der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung.

32 Berufe mit Unterweisungspflicht nach DGUV im Überblick

Von Industriekletterern über Elektriker bis hin zu Offshore-Arbeitern - die Liste der Berufe, die jährlich eine Schutzunterweisung erhalten müssen, ist lang und vielfältig. Hier sind ein Auszug aus 32 unterweisungspflichtigen Jobs im Überblick:

  1. Industriekletterer
  2. Elektriker
  3. Gerüstbauer
  4. Bauarbeiter
  5. Kranführer
  6. Dachdecker
  7. Baumkletterer
  8. Fassadenreiniger
  9. Schornsteinfeger
  10. Brückenarbeiter
  11. Glasreiniger
  12. Seilbahnwartung
  13. Höhenrettungskräfte
  14. Turbinenmechaniker
  15. Forstarbeiter
  16. Schweißer
  17. Tunnelbauer
  18. Stahlbauarbeiter
  19. Logistikarbeiter
  20. Hubschraubermonteure
  21. Raffineriearbeiter
  22. Schiffsarbeiter
  23. Risikomonteure
  24. Brunnenarbeiter
  25. Siloarbeiter
  26. Lagerhaustechniker
  27. Hochregallager-Monteure
  28. Hochspannungsmonteure
  29. Bergarbeiter
  30. Bühnenarbeiter
  31. Leuchtturmwartung
  32. Offshore-Servicetechniker

Was all diese Berufe gemeinsam haben, ist ein erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen. Sei es die Arbeit in großen Höhen, mit gefährlichen Maschinen oder in wechselnder oder herausfordernder Umgebungen - die Beschäftigten sind tagtäglich Gefahren ausgesetzt, die es im Sinne der Prävention zu minimieren gilt.

 

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

Die Pflicht zur jährlichen Schutzunterweisung ist gesetzlich in der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) verankert. Sie legt fest, dass Sicherheitsunterweisungen vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. In besonders gefährlichen Branchen können sogar häufigere Unterweisungsintervalle, etwa alle sechs Monate, vorgeschrieben sein.

Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Rahmen ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht, ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu informieren und zu unterweisen. Somit tragen Unternehmen eine hohe Verantwortung, wenn es um den Schutz ihrer Mitarbeitenden geht.

Unterweisungen müssen hierbei persönlich und mündlich durchgeführt werden, um ein Verständnis der Thematik sicherzustellen und den notwendigen Raum für Verständnisfragen einzuräumen.

Umfang und Inhalte der Sicherheitsunterweisungen

Doch was genau müssen die Unterweisungen beinhalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden? Im Wesentlichen geht es darum, den Beschäftigten die spezifischen Gefahren an ihrem Arbeitsplatz aufzuzeigen und Maßnahmen zur Risikominimierung zu vermitteln. Dazu gehören:

  • Kenntnisse zu spezifischen Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz und ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein
  • Einführung in Schutzmaßnahmen und Sicherheitsprozesse
  • Verhalten und Maßnahmen im Notfall
  • Richtige Anwendung und Pflege der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Praktische Übungen und Notfalltrainings nach Unternehmensvorgabe (Rettungskonzept)

Der aus unserer Perspektive wichtigste Bestandteil ist dabei, neben dem geschärften Bewusstsein für Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, die PRAKTISCHE Komponente. Durch realitätsnahe Übungen und Simulationen können die Teilnehmer das Gelernte direkt anwenden und verinnerlichen. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist und Abläufe auch unter Stress effektiv, reibungslos und routiniert abgerufen werden können.

 

Dokumentation der Unterweisungen

Obwohl Unterweisungen mündlichen Charakter haben, so sind doch einige Schriftstücke notwendig. Denn um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation der Unterweisungen unerlässlich. Folgende Punkte sollten dabei festgehalten werden.

  • Datum und Dauer der Unterweisung
  • Namen und Unterschriften der Teilnehmer
  • Inhalte und Themen der Schulung
  • Name und Unterschrift des Unterweisenden

So können Unternehmen jederzeit belegen, dass sie ihrer Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung nachgekommen sind und alles dafür getan haben, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Achten Sie bei der Wahl ihres Schulungspartners darauf, dass dieser die notwendige Fachkompetenz besitzt, den die Vorgaben der DGUV sind bei der Frage: „Wer darf ausbilden?“ schwammig und fordern hierbei keinerlei Fachabschuss oder sonstige Qualifikation. Wir bei der Firma zitras, schulen seit über 25 Jahren Höhenarbeiter in ganz Deutschland, unsere festangestellten Ausbilder sind zertifizierte „Aufsichtführende Höhenarbeiter“ und verfügen über praktische Erfahrung in den Bereichen Industrie, Windkraft, Veranstaltungstechnik und Baudienstleistungen. Die hohe Qualität unserer Schulungen spiegelt sich auch in unseren sehr guten Kundenbewertungen wieder.

Hier finden Sie eine Liste der Schulungen gemäß DGUV, die wir regelmäßig mit unseren Kunden durchführen:

PSA Notfall und Rettung gemäß DGUV 112-198/199

PSA Unterweisung gemäß DGUV 112-198

Betrieblicher Brandschutzhelfer gemäß DGUV 205-023

PSA Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906

Enge Räume nach DGUV 113-004

Anschlagen von Lasten nach DGUV

EUP bezogen auf WEA

Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV

Besondere Umstände für zusätzliche Unterweisungen

Neben den regulären Jahresunterweisungen gibt es bestimmte Situationen, die eine zusätzliche Unterweisung erforderlich machen. Dazu gehören:

  • Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Änderungen im Aufgabenbereich oder bei den Arbeitsmitteln
  • Rückkehr nach längerer Abwesenheit (z.B. Elternzeit oder Krankheit)
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen

In diesen Fällen müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die betroffenen Mitarbeiter zeitnah eine Unterweisung erhalten, um mögliche Sicherheitslücken zu schließen und das Unfallrisiko zu minimieren.

 

Vorteile für Arbeitnehmer

Auch wenn die regelmäßigen Unterweisungen für manche Arbeitnehmende lästig erscheinen mögen, sollte man sich bewusst machen, welche Vorteile sie bieten:

  • Erhöhte Sicherheit: Es muss nur einmal etwas passieren! Regelmäßige Schulungen tragen nachweislich dazu bei, Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Wer die Gefahren kennt und weiß, wie man sich schützt, geht ein deutlich geringeres Risiko ein.
  • Bessere Reaktionsfähigkeit: Durch die praktischen Übungen sind Mitarbeiter in der Lage, in Notfallsituationen schnell, routiniert und angemessen zu reagieren. So können im Ernstfall Leben gerettet werden.
  • Recht auf Sicherheit: Arbeitnehmende haben ein gesetzlich verankertes Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung und regelmäßige Schulungen. Die Unterweisungen sind somit auch ein Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt.

 

Unterstützung durch spezialisierte Unternehmen

Sicheres Arbeiten klingt erstmal gut – aber muss man sich jetzt um alles alleine kümmern?

Sich neben dem operativen Geschäft auch noch selbst um die Schulungen und Unterweisungen zu kümmern, dabei dann alles richtig zu machen, neue Entwicklungen im Auge zu behalten und alles zu organisieren, kann schnell zu einer großen Herausforderung werden. Um die Vorgaben der DGUV fachgerecht und effizient umzusetzen, können sich Unternehmen deshalb auch die Unterstützung von spezialisierten Dienstleistern holen. Diese Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Branche zugeschnitten sind. Hierbei übernehmen die Dienstleiter auch die Verantwortung, dass die Forderungen und Regeln der Unfallversicherungsträger eingehalten werden. Auch die Dokumentation der Schulung obliegt dann dem Dienstleister, sodass der Kunde lediglich die ausgestellten Zertifikate vorhalten muss. Einige Vorteile der Unterweisung durch einen professionellen Dienstleiter sind:

  • Bedarfsanalyse und Planung der Unterweisungen
  • Professionelle Gestaltung von Lehrmitteln
  • Flexibel geplante Schulungstermine und offene Schulungen für Nachzügler oder Neuanstellungen
  • Unterstützung und Beratung durch qualifizierte Fachexperten
  • Aktueller Wissenstand durch fortlaufende Weiterbildung
  • Schulungsdurchführung durch versierte Ausbilder mit pädagogischem Bildungshintergrund
  • Dokumentation und Ablage der Unterweisungs-Unterlagen in redundanten und auditierten Datenmanagementsystemen
  • DGUV-Konformes Zertifikat
  • Auslagerung der Verantwortung im Bezug auf korrekte Durchführung, Dokumentation und Inhalt der Schulung

Durch die Auslagerung von Unterweisungen und Schulungen an einen Spezialdienstleister können Unternehmen sicherstellen, dass die notwendige Fach- und Lehrkompetenz beim Unterweisenden vorhanden ist, sie alle gesetzlichen Unterweisungsvorgaben für die Arbeitssicherheit DGUV-konform erfüllen und ihre Mitarbeiter bestmöglich auf die Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz vorbereitet sind. In unserem Fall sind wir spezialisierter Ansprechpartner für das sichere Arbeiten in Höhen und Tiefen, bieten aber auch Brandschutzkurse oder spezifische Herstellerschulungen an. Falls Sie Fragen haben, finden Sie hier mehr Informationen oder Sie sprechen Sie uns direkt an, um eine individuelle Schulungsbetreuung mit uns im Umkreis von Berlin oder auch bundesweit zu gestalten. Wir beraten gerne und umfassend!

 

Fazit

Die jährlichen Schutzunterweisungen nach DGUV Vorschrift sind für die genannten Berufsgruppen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Unfallprävention und dem allgemeinen Gesundheitsschutz. Arbeitgeber sollten die Unterweisungen ernst nehmen, sorgfältig planen und dokumentieren oder diese Aufgaben an einen spezialisierten Dienstleister ihres Vertrauens übertragen. Arbeitnehmer wiederum profitieren von den Schulungen, wenn diese sinnvoll, kompetent und qualitativ gestaltet sind, durch ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und eine bessere Reaktionsfähigkeit im Havariefall. Gemeinsam kann so ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in dem jeder ohne Angst vor Verletzungen oder Gesundheitsschäden seiner Tätigkeit nachgehen kann - egal wo der der Arbeitsplatz sich auch befinden mag!

 

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Anforderungen an Sicherheitsunterweisungen finden Sie hier:

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