Absturzgefährdeter Bereich: Definition, Normen und praktische Lösungen

Was genau ist ein absturzgefährdeter Bereich und welche Normen regeln hier die Sicherheit? In diesem Artikel beleuchten wir die Definition, die wichtigsten Regelwerke und geben praktische Tipps zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

 

Key Takeaways

  • Ein Absturz ist nicht nur das Fallen von einer höher auf eine tiefer gelegene Fläche. Auch ein Sturz in Güter, in denen man versinken kann oder das Stürzen durch eine nicht begehbare Fläche, stellen einen Absturz dar.
  • Der absturzgefährdete Bereich beginnt per Definition zwei Meter vor der Absturzkante und erfordert besondere Schutzmaßnahmen.
  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1, mehrere DGUV Veröffentlichungen, unter anderem die DGUV Vorschrift 38, und die TRBS 2121 sind die zentralen Regelwerke in Deutschland.
  • Baustellenbedingungen und Industrieumgebungen unterscheiden sich stark, was flexible und angepasste Lösungen erfordert.
  • Kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer bieten einen umfassenderen Schutz als persönliche Schutzausrüstung
  • Das wichtigste Ziel bleibt: Niemand darf abstürzen.

 

Ein absturzgefährdeter Bereich ist ein Arbeitsumfeld, in dem Personen durch Fehltritte, Ausrutschen oder unachtsames Verhalten Gefahr laufen könnten, über eine Absturzkante zu stürzen. In Deutschland ist dies vor allem durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.1) definiert. Diese Regel beschreibt, dass ein Bereich bereits ab zwei Meter vor der Absturzkante als absturzgefährdet gilt. Zusätzlich sind Beschaffenheit, Zustand und Neigung der Standfläche zu berücksichtigen. Eine Absturzkante selbst ist definiert als eine Kante, über die Personen abstürzen könnten, insbesondere wenn die Absturzhöhe mehr als einen Meter beträgt. 

Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung und damit bei der Umsetzung präventiver Sicherheitsmaßnahmen zu betrachten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, indem klare Regelungen für Absturzsicherungen implementiert werden. Doch wie harmonieren die ASR A2.1, die DGUV-Regeln und die TRBS miteinander? Und wie gehen unterschiedliche Arbeitsumgebungen mit diesen Vorgaben um?

ASR, TRBS, DGUV – eine Begriffsklärun

Bild: Mit KI erstellte Übersicht unterschiedlicher Regelwerke zur Absturzsicherung.

 

1. ASR – Technische Regeln für Arbeitsstätten

Definition:
ASR steht für Arbeitsstättenregel. Die aktuell 21 Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und geben praxisnahe Vorgaben zum Schutz von Beschäftigten an Arbeitsstätten.

Zweck:

  • Umsetzung der ArbStättV in der Praxis
  • Festlegung von Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Detaillierung von Mindestanforderungen (z. B. Geländerhöhen, Fluchtwege, Beleuchtung)

Merkmale:

  • Staatliches Regelwerk
  • Konkretisierend
  • Stand der Technik
  • Beispiel: ASR A2.1 – Schutz vor Absturz → 2 m-Regel vor Absturzkanten

 


2. TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit

Definition:
TRBS steht für Technische Regeln für Betriebssicherheit. Sie konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Zweck:

  • Umsetzung der BetrSichV in der Praxis
  • Festlegung von Schutzzielen für Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Hilfestellung bei Auswahl, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln

Merkmale:

  • Staatliches Regelwerk
  • Konkretisierend
  • Stand der Technik
  • Beispiel: TRBS 2121 – Gefährdung durch Absturz insbesondere an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Gerüste, Leitern, Seilzugangstechnik)

 


3. DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Definition:
DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie erlässt Vorschriften und Regeln zur Unfallverhütung, die für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich sind.

Zweck:

  • Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Konkretisierung gesetzlicher Vorgaben in technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Merkmale:

  • Technisch und praxisnah
  • Bindend für Unternehmen und Beschäftigte unter DGUV-Trägerschaft
  • Beispiele:
    • DGUV Regel 112-198 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
    • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

 


Baustellen vs. Industrie: Warum die Bedingungen so unterschiedlich sind

Baustellen und Industrieanlagen stellen zwei sehr unterschiedliche Arbeitsumgebungen dar. Während Industrieumgebungen in der Regel über feste Strukturen, ausgewiesene Verkehrswege und klar definierte Arbeitsbereiche verfügen, sind Baustellen oft durch dynamische und wechselnde Bedingungen geprägt. Diese Variabilität macht es schwierig, feste Definitionen für absturzgefährdete Bereiche zu etablieren.

Ein Beispiel: Auf einer Baustelle kann der Aufbau eines Gerüstes oder eines Daches die Lage der Absturzkante und somit auch die Definition des gefährdeten Bereichs verändern. In solchen Fällen ist eine regelmäßige und situationsangepasste Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Die Fähigkeit, flexibel auf wechselnde Bedingungen zu reagieren, ist hier entscheidend.

Die drei Säulen der Absturzsicherung: ASR, DGUV und TRBS

In Deutschland spielen drei Hauptregelwerke eine zentrale Rolle bei der Definition und Sicherung von absturzgefährdeten Bereichen:

  • ASR A2.1: Die Technische Regel für Arbeitsstätten definiert klare Abstände und Maßnahmen, die zum Schutz vor Absturz erforderlich sind. Der Bereich bis zwei Meter von der Absturzkante gilt als besonders gefährdet und erfordert Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Auffangsysteme.
  • DGUV-Regeln: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ergänzt die ASR durch spezifische Regelungen zur Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Diese Regeln legen unter anderem fest, wie Ausrüstung geprüft und eingesetzt werden sollte.
  • TRBS: Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit fokussieren sich auf die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln und ergänzen die ASR und DGUV-Regeln insbesondere bei speziellen Betriebssituationen.

Obwohl diese Regelwerke in den meisten Punkten harmonieren und im Regelfall vor ihrer Veröffentlichung bzw. nach Überarbeitung auf mögliche Widersprüche geprüft werden, gibt es in der Verbindlichkeit und den beschriebenen Mindestanforderungen auch Unterschiede oder Interpretationsspielräume, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen können.

Praktische Anwendung

Die praktische Umsetzung der Vorgaben erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der Normen und der jeweiligen Regelbereiche, sondern auch die Fähigkeit, diese flexibel an wechselnde Bedingungen anzupassen.

Foto: Wie man es nicht macht: Ab 2m vor der Kante ist PSAgA zu tragen, wenn keine technische Schutzmaßnahme möglich ist.

 

Fazit: Sicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung

Die verschiedenen Regelwerke bieten eine solide Grundlage zur Vermeidung von Absturzunfällen. Trotz ihrer Unterschiede verfolgen sie ein gemeinsames Ziel: Niemand darf abstürzen. Dies sollte immer im Mittelpunkt aller Sicherheitsmaßnahmen stehen.

Durch klare Gefährdungsbeurteilungen, praxisnahe Lösungen und die Kombination von Schutzmaßnahmen können Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen

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