Die Fassade ist für ein Gebäude wie die Haut für einen Menschen. Die Fassade muss der Witterung und schädlichen Umwelteinflüssen standhalten. Außerdem reguliert die Fassade den Wärmeaustausch und soll dabei gut aussehen. Klassische Abnutzungs- und Schadensbilder sind verwitterte und ausgeblichene Oberflächen, die sich erst grün einfärben und dann langsam schwarz werden. Risse bilden sich im Putz oder im Mauerwerk bzw. im Beton. Fugen reißen auf und feuchte Wände entwickeln Ausblühungen. Spätestens dann ist die Fassadensanierung längst überfällig.

 ZITRAS kennt sich bestens mit Fassadeninstandhaltung aus. Wir können uns nämlich kostengünstig an Gebäuden abseilen, um jeden Quadratzentimeter einer Fassade in persönlichen Augenschein zu nehmen. Unser Augenmerk liegt bei den ästhetischen Wünschen unserer Auftraggeber. Außerdem soll die Fassadensanierung einen langfristigen Schutz vor Witterung bieten und natürlich eine effiziente Wärmedämmung gewährleisten.

Fassadensanierung, Wärmedämmung, Energiesparverordnung (EnEV) und Energiesparausweis

Die Wärmedämmung von Gebäuden ist seit 2001 durch die Energiersparverordnung (EnEV) gesetzlich geregelt. Diese Verordnung ist ein wichtiges Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik und greift, sobald Sie mehr als 10% Ihrer Fassade sanieren müssen. Dieser politische Wille ist auch sehr sinnvoll. Etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30% aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch den Energieverbrauch von Gebäuden. Im Schnitt entstehen wiederum etwa die Hälfte aller Wärmeverluste eines Gebäudes an den Fenstern und durch die Fassade. Das politische Ziel der Fassadensanierung gemäß EnEV ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand kurzfristig in ganz Deutschland.

Eine sehr wichtige Aufgabe unserer ZITRAS Fachleute bei der Fassadensanierung ist die Beseitigung von sogenannten Wärmebrücken. Ein Wärmebrücke, umgangssprachlich auch manchmal Kältebrücke genannt, ist ein Bereich in Ihrer Fassade, welcher Wärme sehr viel schneller nach außen ableitet, als es die umliegenden, intakten Teile der Fassade tun. Solche Wärmebrücken erhöhen nicht nur den Heizbedarf, sondern steigern auch das Risiko von Schimmelbildung und führen nach und nach zu weiteren Folgeschäden an der Bausubstanz.

Der Geltungsbereich dieser Energiesparverordnung zur Fassadensanierung ist ganz Deutschland. Die Verordnung gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, also Wohn-, Büro- und auch viele Betriebsgebäude. Vorläufer dieser Verordnung zur Gebäudesanierung waren die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Dies wurden zusammengefasst und durch die genannte Energiesparverordnung ersetzt. Im Rahmen der Energiesparverordnung wurde auch der Energieausweis eingeführt.

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten. Ein Gebäude mit schlechter Energiebilanz ist natürlich weniger wert als ein vergleichbares Gebäude mit guter Energiebilanz. Deshalb ist die bewusste Investition in eine energetische Fassadensanierung auch eine kluge Kapitalanlage und ein sehr wertvoller Beitrag zum Schutz unseres Planeten. ZITRAS aus Berlin sind versierte Industriekletterer, die ohne den teuren Aufbau von Baugerüsten Fassaden partiell sanieren können. Sie sind herzlich eingeladen, bei Fragen zur energetischen Fassadensanierung Kontakt zu uns aufzunehmen.